14.01.2020 – Veranstaltung zum Inkrafttreten der neuen UVV-Feuerwehr

20. Januar 2020

Auf Einladung des Kreisbrandmeisters fand eine Informationsveranstaltung am 14. Januar 2020 zum Thema „Organisationsverantwortung – Arbeitsschutz in der Feuerwehr – Anforderungen der neuen UVV“ statt.

Das Inkrafttreten der neuen UVV-Feuerwehr (DGUV-Vorschrift 49) hatte der Kreissicherheitsbeauftragte Dr. Tobias Bock zum Anlass genommen, den Bürgermeistern und den Wehrführungen detaillierte Informationen sowie die daraus resultierenden Pflichten näher zu erläutern.

Im ersten Teil der Veranstaltung wurde die neue UVV in einem Kompaktvortrag vorgestellt und die daraus resultierende Verantwortung der Städte und Gemeinden näher erläutert.

Im zweiten Teil des Abends ging Lars Pietrowski in einem Impulsvortrag auf die praxistaugliche Umsetzung in den Feuerwehren ein. Im Anschluss an die Vorträge standen beiden Referenten für Fragen zur Verfügung und der Abend endete mit einer regen Diskussion.

Ein herzliches Dankeschön an die beiden Referenten.